Wie lange das eTA- oder eVisitor-Visum für Australien gültig ist?

Sie möchten eine bestehende eVisitor-Genehmigung für eine zweite Reise nutzen? Hier erfahren Sie, wie lange die Reisegenehmigung gültig ist und ob Sie gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen müssen.

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Die unkomplizierteste Art, die Genehmigung für eine Reise nach Australien zu erhalten, z. B. um dort Urlaub zu machen, Geschäfte abzuwickeln oder zu studieren, ist es, eine elektronische Reisegenehmigung eVisitor zu beantragen. Dafür füllt man einen Onlinefragebogen aus und schickt den Antrag ab. eVisitor gilt allerdings nur für Aufenthalte in Australien, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten, denn die Genehmigung gilt nach der Ausstellung nur während einer bestimmten Frist. Nachfolgend erfahren Sie Einzelheiten zur Aufenthaltsdauer und der Gültigkeitsfrist der eVisitor-Genehmigung.

 

Die maximale Dauer einer Reise nach Australien mit einem eVisitor- oder eTA-Visum

Bevor wir darauf eingehen, wie lange eine eVisitor-Genehmigung für Reisen nach Australien gültig ist, weisen wir darauf hin, dass diese Genehmigung nur für Aufenthalte gilt, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten, unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubs- eine Geschäftsreise oder eine Reise zu Studienzwecken handelt. Damit man eine eVisitor-Genehmigung nutzen kann und keinen Visumantrag stellen muss, darf der geplante Aufenthalt auf australischem Boden 90 Tage (3 Monate) nicht übersteigen. Für längere Aufenthalte muss zwingend ein herkömmliches Visum beantragt werden.

Wenn Sie nur einige Wochen verreisen oder nur auf der Durchreise in Australien Halt machen, ist eVisitor die ideale Lösung, mit der Sie viel Zeit sparen.

 

Wie lange ist das eVisitor- oder eTA-Visum für Australien gültig?

Im Gegensatz dazu, was man vielleicht vermuten könnte, ist eine eVisitor-Genehmigung nach ihrer Erteilung nicht nur für eine einzige Reise nach Australien gültig. Die Gültigkeitsfrist dieser Genehmigung beträgt ein Jahr ab ihrer Erteilung. Das bedeutet, dass man innerhalb dieses Jahres so oft, wie man möchte, nach Australien ein- und ausreisen kann.

Selbstverständlich müssen alle Reisen der oben genannten Bedingung hinsichtlich der maximalen Aufenthaltsdauer entsprechen, das heißt, sie dürfen nicht länger als 90 Tage dauern.

Es gibt allerdings Fälle, in denen man eine eVisitor-Genehmigung während der einjährigen Gültigkeit nicht erneut nutzen kann. Dies ist der Fall, wenn man einen neuen Reisepass erhalten hat oder wenn sich wesentliche Angaben des Reisenden verändert haben. Bei der Änderung von wesentlichen Daten (Adresse, Staatsangehörigkeit oder andere Personalien) muss man einen neuen eVisitor-Antrag online stellen. Dazu füllt man erneut das Formular aus und bezahlt die Gebühren für die Bearbeitung des Antrags.

 

Was tun, wenn die Gültigkeitsfrist von eVisitor abgelaufen ist?

Während eines Jahres kann man die eVisitor-Genehmigung für so viele Australienreisen nutzen, wie man möchte. Ist diese Gültigkeitsfrist jedoch abgelaufen, werden alle Angaben in Zusammenhang mit dem Antrag und der Genehmigung automatisch gelöscht. In diesem Fall ist es notwendig, einen neuen Antrag zu stellen, wenn man eine weitere Reise nach Australien plant.

Ein Hinweis: Ein neuer Antrag wird nicht automatisch genehmigt, selbst wenn man bereits einmal eine Genehmigung erhalten hat.

 

In welchen Fällen und wie kann man eine eVisitor-Genehmigung erneut nutzen?

Wie erwähnt kann man sich mit einer elektronischen Reisegenehmigung eVisitor maximal 90 Tage am Stück in Australien aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Die einjährige Gültigkeitsfrist beginnt ab der Erteilung, also ab dem Eingang der E-Mail, mit der die Genehmigung erteilt wird. Dies bedeutet, dass Sie eine solche Genehmigung auch für zukünftige Reisen in dieses Land nutzen können.

Im Grunde genommen können Sie sich mit ihr innerhalb dieser Zeit so oft, wie Sie möchten, in Australien aufhalten, sofern jeder dieser Aufenthalte die grundsätzlichen Voraussetzungen des Systems erfüllt. Lediglich Zwischenstopps und Transitaufenthalte, sowie Aufenthalte, die eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten, sind gestattet. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Aufenthalten, die zusammen die Dauer von 90 Tagen überschreiten, muss man zwingend das Land verlassen.

Darüber hinaus muss der Reisepass bei jeder Reise derselbe sein, wie der, mit dem man den ursprünglichen eVisitor-Antrag gestellt hat. Die eVisitor-Genehmigung ist bekanntlich elektronisch mit dem biometrischen oder elektronischen Reisepass des Antragstellers verknüpft. Wenn der Reisepass abgelaufen oder verloren gegangen ist und man daher einen neuen Pass beantragt hat, dann ist die eVisitor-Genehmigung mit der Nummer des neuen Passes nicht mehr verknüpft. In diesem Fall muss man zwingend online eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für die erneute Nutzung einer bestehenden eVisitor-Genehmigung betrifft die Personalien des Antragstellers sowie alle anderen Angaben und Antworten, die dieser im Antragsformular gemacht hat. Wenn sich bestimmte Informationen wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Familienstand ... geändert haben oder wenn man den Fragebogen heute anders beantworten würde, dann wird die eVisitor-Genehmigung während der Reise möglicherweise nicht akzeptiert. In diesem Fall ist es notwendig, online einen neuen eVisitor-Antrag zu stellen.

Wenn alle Angaben dagegen unverändert sind und die Reise den Bedingungen des Systems entspricht, muss man keine neuen Formalitäten abwickeln, sondern kann die bestehende eVisitor-Genehmigung nutzen. Beim Einchecken beziehungsweise bei der Einreise weist man lediglich der Fluggesellschaft beziehungsweise den australischen Einwanderungsbehörden seinen Reisepass vor, damit die eVisitor-Genehmigung überprüft werden kann.

 

Wie stellt man nach Ablauf der Gültigkeitsfrist einen neuen eVisitor-Antrag?

Wenn die Gültigkeitsfrist einer eVisitor-Genehmigung abläuft, wird diese Genehmigung nicht automatisch erneuert. Will man also erneut in dieses Land reisen, muss man einen neuen Antrag stellen, indem man die Formalitäten von vorne beginnt.

Bekanntlich wird eine eVisitor-Genehmigung für Australien nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. Zunächst einmal muss man Staatsangehöriger eines der Mitgliedsländer des Systems sein. Ist dies nicht der Fall, ist ein Antrag für ein eVisitor-Visum der richtige Weg.

Der Antrag für eine eVisitor-Genehmigung oder ein eVisitor-Visum kann ausschließlich online auf einer speziellen Website gestellt werden. Einen Link zu einer solchen Website finden Sie unten auf dieser Seite. Für den Antrag benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Zwingende Voraussetzung ist ein gültiger biometrischer Reisepass, da die Reisepassnummer elektronisch mit der Aufenthaltsgenehmigung verknüpft wird. Läuft der Reisepass während der Gültigkeitsfrist einer eVisitor-Genehmigung ab, wird diese ebenfalls ungültig, und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Bei der Ankunft in Australien müssen Sie gegenüber den Behörden einen Nachweis für die geplante Rückreise erbringen. Dies kann entweder ein Rückreiseticket sein oder auch ein Nachweis darüber, dass Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, sich ein solches Ticket zu kaufen.
  • Verlangt wird zudem eine Auslandskrankenversicherung für den Fall, dass Sie während des Australienaufenthalts krank werden. Die Kosten im Krankheitsfall können sehr hoch sein, sodass man zwingend im Voraus eine Versicherung abschließen muss, die die Kosten für eine ärztliche Versorgung, einen Krankenhausaufenthalt oder den Rücktransport ins Heimatland abdeckt.

Es ist relativ einfach, einen Antrag für eine eVisitor-Genehmigung zu stellen. Die Genehmigung wird anschließend elektronisch mit dem Reisepass des Antragstellers verknüpft, sodass die Einwanderungsbehörden die Genehmigung bei der Einreise direkt in ihrer Datenbank abrufen können. Es ist somit nicht erforderlich, ein ausgedrucktes Dokument mit sich zu führen.

Denken Sie daran, dass sowohl eine eVisitor-Genehmigung als auch ein eVisitor-Visum individuelle Visa sind, sodass ein solches Dokument für jeden Reisenden separat vorliegen muss. Dies gilt auch für Kinder. Nach Absenden des Antrags erhält man zunächst eine Eingangsbestätigung und in der Folge dann einen Bescheid mit der eVisitor-Nummer. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir Ihnen, diesen Bescheid auszudrucken und während der Reise mitzuführen.

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Häufig gestellte Fragen

Wann sollte man sein eVisitor- oder eTA-Visum Australien verlängern?

Es gibt mehrere günstige Zeitpunkte, um Ihr eVisitor- oder eTA-Visum für Australien zu verlängern. Der erste ist natürlich der Zeitpunkt, an dem Ihre Genehmigung abläuft. Denken Sie daran, dass dieses e-Visum zwei Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums und wenn Sie erneut nach Australien reisen möchten, müssen Sie also erneut einen vollständigen Online-Antrag stellen, um ein neues e-Visum zu erhalten.

In welchen Fällen läuft ein eVisitor oder eTA vor Ablauf seiner Gültigkeitsdauer ab?

Die Gültigkeitsdauer eines eVisitor- oder eTA-Visums beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung, aber in einigen Fällen kann diese Dauer verkürzt werden. Dies kann nämlich ein Ende der Gültigkeit Ihres Reisepasses oder eine Änderung des Reisepasses nach einem Verlust oder Diebstahl betreffen. Es kann sich auch um eine größere Änderung Ihrer persönlichen Daten handeln, wie z. B. eine Änderung Ihrer Identität oder natürlich eine Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wird das eVisitor- oder eTA-Visum nach Ablauf seiner Gültigkeit automatisch verlängert?

Das eVisitor- oder eTA-Visum ist keine Genehmigung, die automatisch verlängert wird. Wenn diese Genehmigung am Ende ihrer Gültigkeitsdauer ankommt, wird sie automatisch gelöscht und es werden keine Informationen über Ihren Fall gespeichert. Wenn Sie erneut nach Australien reisen möchten, obwohl Ihr eVisitor oder eTA abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die Gebühren erneut bezahlen.